AGBs

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MIK-Management – Av. Krieg 28 – CH-1208 GENEVE
(hier MIK genannt) vom 01.01.2019

1. Vertragsgestaltung

1.1 Verträge zwischen unseren Kunden / Auftraggebern und MIK über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. Ergänzend gelten unsere vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

1.3 Die Bindungsfrist unserer Angebote beträgt 30 Tage.

1.4 Mit Vereinbarung eines Termins gilt der Auftrag als gegeben.

2. Leistungen von MIK2.1 MIK erbringt Leistungen insbesondere in Form von Konferenzdiensten, Dolmetscherdiensten, Trainingsseminaren, Schulungen und Beratungen.

2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainer- und Beraterleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und MIK im Einzelnen festgelegt.

2.3 MIK erbringt seine Leistungen durch qualifizierte Dolmetscher, Techniker, Trainer und Berater. Die Erbringung der Leistung ist nicht an eine bestimmte Person gebunden. MIK kann aus wichtigem Grund eine andere als die vereinbarte Person zur Erbringung der Leistung entsenden. MIK stellt dabei die entsprechende Qualifikation der Person sicher.

3. Honorare und Kosten

3.1 Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer oder Berater ist unentgeltlich. Weitere Kontaktgespräche dienen in der Regel schon der Beratung des Kunden und werden mit unseren Tagessätzen verrechnet.

3.2 Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart. Ein Seminartag hat üblicherweise 7 Arbeitsstunden à 60 Minuten.

3.3 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart. Bei stundenweiser Erbringung der Leistung beträgt das Stundenhonorar 1/7 des Tageshonorars.

3.4 Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Flug (Economy in Europa, Business außerhalb Europas). Zug 1. Klasse (Bahn- Card), PKW 0,80 EUR/km, Hotelkosten auf Nachweis, Verpflegung pauschal 50,-EUR pro Person/Tag. Beträgt die Reisezeit mehr als 4 Stunden berechnen wir pauschal 1/3 unseres Tagessatzes.

3.5 Bei unseren Seminaren ist eine Kopiervorlage der Unterlagen im Preis enthalten. Bei Vervielfältigung durch uns berechnen wir 30,-- Euro pro Teilnehmer. Bei Erstellung eines Fotoprotokolls wird pauschal 150,-- Euro berechnet.

3.6 Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern gesetzliche Ausnahmen in den einzelnen Arbeitsländern nicht bestehen.

3.7 Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto innerhalb 14 Tagen zahlbar. Hierbei entstehende Bankkosten werden vom Auftraggeber getragen. Bei längerfristigen Aufträgen erfolgt eine monatliche Abrechnung für Teilleistungen. Bei abgeschlossenen, firmeninternen Seminaren erfolgt die Rechnungsstellung unmittelbar nach der Durchführung.

3.8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

4. Geschäftsbedingungen für offene Seminare

4.1 Direkt nach Zusendung der Anmeldung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung. Die Rechnungsstellung erfolgt ca. 3 Wochen vor Seminardurchführung und ist sofort ohne Abzug zu bezahlen.

4.2 Firmen die drei oder mehr Teilnehmer bei öffentlichen Seminaren anmelden, erhalten 10 % Nachlass auf die Seminargebühr.

4.3 Die Seminarkosten bei öffentlichen Seminaren beinhalten Unterlagen, Kaffeepausen, Mittagessen und Getränke.

4.4 Die schriftliche Stornierung der Anmeldung ist bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Danach berechnen wir 50% der Gebühren, sofern wir den Platz nicht anderweitig belegen können. Bei Nichterscheinen ohne Absage ist die volle Seminargebühr zu entrichten.

4.5 Bei modularen Seminaren ist die volle Seminargebühr für alle Module vor dem ersten 1 Modul fällig. Eine Rückerstattung bei anteiligem Fehlen des Teilnehmers in den Modulen ist nicht möglich, da bei diesen Seminarreihen ein Platz nicht mehr an eine andere Person vergeben werden kann.

5. Sicherung der Leistungen

5.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von MIK bzw. des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen). Gleiches gilt für Ton oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MIK bzw. des Trainers.

5.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das vom Trainer vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainingsseminars vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 5.1 zur Verfügung gestellt.

5.3 Der Auftraggeber informiert den Trainer/Berater vor und während der vereinbarten Maßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

5.4 MIK verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.5.5 MIK ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten.

5.6 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer/Berater wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist MIK unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen. Weitergehende Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, Stornokosten oder Reisekosten/-zeiten der Teilnehmer sind ausgeschlossen.

5.7 Kann ein vereinbarter Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich MIK, den Termin anderweitig zu besetzen. Kann der Termin nicht anderweitig vergeben werden, sind Absagen innerhalb von 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin kostenlos, bei Absage innerhalb 3-6 Wochen vor dem vereinbarten Termin berechnen wir 50% und ab 3 Wochen vor dem vereinbarten Termin 100% des Honorars. Hinzu kommen evtl. entstehende Stornogebühren für Flüge, Mietwagen oder Hotels.

6. Haftung

6.1 MIK haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von seinen Mitarbeiter/innen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertrags-untypische Schäden ausgeschlossen.

6.2 Die Haftung von MIK für Schäden aus etwa fehlerhafter Beratung beschränkt sich, soweit dem Berater nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, auf die Höhe des Beratungshonorars, in jedem Fall auf einen Höchstbetrag von EUR 25.000 je einzelnem Schadensfall.

6.3 Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Berater verjähren in einem Jahr. Der Fristbeginn richtet sich nach dem Gesetz.

7. Allgemeine Bestimmungen

7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

7.2 Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich schweizerisches Recht.7.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und MIK oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist der Sitz von MIK- Management in Genf, Schweiz.